Amt für regionale Landes
entwicklung (ArL) - Landes planerische FeststellungAuf das Ergebnis der landes planerischen Feststellung haben wir bereits im Bersenbrücker Kreisblatt und auf unserer Homepage zeitnah reagiert. Wir möchten nochmals klar zum Ausdruck bringen, dass diese land planerische Feststellung ein reiner Verwaltungsakt ist, der keinerlei Genehmigung zum Bau der Leitung nahe kommt. Das Ergebnis der land planerischen Feststellung muss im darauf folgenden Plan feststellungs verfahren lediglich anerkannt werden. Das Ergebnis führt auf keinen Fall automatisch dazu, dass die Leitung genau den dort vorgeschlagenen Verlauf nehmen muss!
Fach
informations veranstaltung der Bundes netz agenturAuf diversen öffentlichen Veranstaltungen, als auch bei zig Einwendungen haben wir immer wieder moniert, dass das Berechnungs verfahren zum Netz ausbau in transparent sei und wir Bürger keine Möglichkeit hätten, diese Prozesse nachzuvollziehen. Unsere Beharrlichkeit führte nun dazu, dass durch die Bundes netz agentur die Berechnungen in einem gewissen Umfang geöffnet wurden. Auf einer Veranstaltung in Münster konnten wir die Berechnungs daten des Programms "INTEGRAL" einsehen.
Netz
entwicklungs plan 2030 - kurz: NEP 2030Wie im letzten InfoLetter von uns bereits beschrieben, drohen weitere Leitungen durch unsere Region errichtet zu werden. Die Einwendungs
frist endet Mitte Oktober. In der Zwischenzeit haben wir vom Verein uns im vorraus schauenden Eilen um sofortige Einbringung in das Verfahren bemüht.Hintergrund
aktivitäten des VereinsDer engere Kern des Vereins hat sich in einigen Sitzungen über das weitere Verfahren beraten und entsprechende Richtungen eingeschlagen.
So kam vor einiger Zeit ein Treffen mit einem zuständigen Mitarbeiter der Firma Amprion hier vor Ort zu Stande ...Seite 10 von 19