NEP 2030

Der Netzentwicklungsplan (NEP) wird alle 1,5 Jahre fortgeschrieben und aufgrund der aktuellen energiewirtschaftlichen Kenntnislage weiterentwickelt. Den NEP entwickeln die vier Netzbetreiber (Amprion, Tennet, 50Herz und Transnet BW) in Zusammenarbeit. Dieser NEP wird dann der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die Bundesnetzagentur beziehungsweise der Bundestag entscheidet dann abschließend über die im NEP vorgeschlagenen Maßnahmen.

Wie schon aus diversen Medien zu entnehmen war, beabsichtigen die Netzbetreiber weiteren massiven Netzausbau in Norddeutschland.

Mindestens eine weitere Leitung über unsere Region steht in den vorgeschlagenen Projekten als HGÜ Maßnahme (HGÜ für: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) bis ins Ruhrgebiet an. Aber auch weitere Leitungen zur Anlandung von Offshorestrom sollen nach dem Willen der Netzbetreiber an Knotenpunkten in unserer Region eingespeist werden.

Im Grunde sind im Bereich westliches Niedersachsen 3 Nord-Süd Routen (im Groben: entlang der Ems, entlang der CCM (Conneforde - Cloppenburg - Merzen), entlang der Weser) zu verzeichnen. Der NEP 2030 sieht über alle diese Routen weitere Einspeisungen an Offshorestrom vor.

Unsere Bürgerinitiative spricht sich zusammen mit den lokalen Amtsträgern gegen eine weitere Belastung unserer Region aus. Außerdem fordern wir, dass die neuen Leitungen schon jetzt in den laufenden Verfahren Berücksichtigung finden. Parallelleitungen, forciert durch aktuell in Berlin in Bearbeitung befindliche Gesetze, werden zukünftig Standard sein. Diese Parallelleitungen können für Mensch und Umwelt zu weiteren Raumwiderständen führen, die bereits jetzt berücksichtigt werden müssen und nicht erst später. Die zuständigen Ämter wiegeln hier ab, da dies noch nicht offiziell auf deren Tisch liege – genau hier liegt die Krux in den Abläufen der Verfahren. Es gilt die Verfahrensabarbeitung auf Länderebene gesetzlich anzupassen.


Quelle: Gegenstromleitung-InfoLetter