Hinter­grund­informationen zur amt­lichen Bekannt­machung des GAA Oldenburg vom 23.06.2021

Bild: Bekanntmachung im Bedrsenbrücker Kreisblatt am 23.06.2021
Text-Information im Bild

Amtliche Bekannt­machung
Genehmigungs­ver­fahren nach Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG) (Amprion 
GmbH)
Information des Staat­lichen Gewerbe­aufsichts­amts (GAA) Oldenburg vom 18.06.2021
-31.14-40211/1-1.8; OL20-138-01- 
Die Amprion 
GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, hat mit Schreiben vom 28.08.2020 die Ertei­lung einer immissions­schutz­recht­lichen Neu­ge­nehmigung für die Er­rich­tung und den Betrieb einer 380-kV-Schalt- und Umspann­anlage auf dem Grund­stück in 49586 Neuen­kirchen, Im Hackenmoor, Gemarkung Lintern, Flur 1, Flurstück 12/1, beantragt.
Das Staatliche Gewerbe­aufsichts­amt Oldenburg gibt hier­mit bekannt, dass der für Dienstag, den 13.07.2021, ab 10.00 Uhr im Gasthof "Zum Löwen", Haupt­straße 34,49586 Merzen, an­ge­setzte Er­örterungs­termin in diesem Ver­fahren nicht statt­findet, da keine Ein­wen­dungen ein­ge­gangen sind.


Am 23.6.2021 war im amt­lichen Teil der Tages­zeitung ein Ver­merk zum laufen­den BImSchG Ver­fahren des Um­spann­werkes Merzen zu finden. Darin hieß es, dass bei der Behörde keiner­lei Ein­wen­dun­gen ein­ge­gangen wären und des­halb auf eine weitere Er­örterung mit Vor­ort­termin ver­zichtet werden würde.

Wir vom Verein haben damals schon zum Antrag auf Vor­be­scheid (Bau­vor­anfrage) einen um­fas­sen­den Ein­wand an die zu­ständige Behörde in Oldenburg ge­richtet. Ebenso haben wir vom Verein an der damaligen Erörterung in Merzen, zu­sammen mit dem Verein "Hackemoor unter Strom", anderen Trägern öffent­licher Belange und dem Vereins­anwalt, teil­ge­nommen.

Die Behörde hatte seiner Zeit bereits den Vor­be­scheid an Amprion positiv be­schie­den. Unsere vor­ge­tra­genen Ein­wände wurden von der Behörde aus­ge­wertet und ab­ge­wogen. Mit Er­tei­lung eines Vor­be­scheides können im weiteren Antrags­verlauf (das jetzige Ver­fahren ist der eigent­liche Antrag auf Genehmi­gung nach dem Bundes­immis­sions­schutz­gesetz) die bereits vor­ge­tra­genen Ein­wände nicht noch­mals vor­ge­tragen werden. Da sich zwischen­zeit­lich keine wesent­lichen, weiteren neue Erkennt­nisse er­geben haben, war die Ein­brin­gung eines weiteren Ein­wands sinnlos.

Aus unserer Sicht wurden die ins­ge­samt vor­ge­tragenen Argumente un­zu­reichend be­rück­sichtigt. Wir haben weiter­hin das Gefühl, dass die in den Gut­achten unter­suchten Raum­wider­stände dem Antragsziel ent­sprechend ein­ge­ordnet wurden. Die in den diversen Gut­achten auf­ge­tragenen Probleme wurden weit­gehend durch Ersatz­maß­nahmen kom­pen­siert - aus unserer Sicht zu viel kompen­siert. Über­setzt könnte man als Laie im Fazit auch lesen: Das Umspann­werk ist an der Stelle ein Problem, aber wir machen es trotzdem.

Weitere Maß­nahmen, wie eine gericht­liche Prüfung, scheint aus unserer Sicht aktuell aus­sichts­los. Viel­mehr konzen­trieren wir uns jetzt auf das Plan­fest­stel­lungs­ver­fahren für die Leitungs­ein­führung in das Um­spann­werk, als auch auf das an­stehende Plan­fest­stel­lungs­verfahren der 
CCM Leitung. Wir fordern in beiden Ver­fahren die Ein­be­ziehung der Genehmi­gung des Um­spann­werkes in dieses Planfest­stel­lungs­ver­fahren. Eben­falls fordern wir, dass das laufende Plan­fest­stel­lungs­ver­fahren zur Leitung­ein­führung in das CCM Ver­fahren integriert wird. Nur wenn alle drei Ver­fahren zu­sam­men be­trachtet werden, kann aus unserer SIcht ein optimales Ergebnis für Mensch und Umwelt heraus­kommen.


Hinweis:

Durch ein redak­tionel­les Ver­säumnis wurde diese Mit­tei­lung hier erst mit einigem zeit­lichen Ver­zug ver­öf­fent­licht. Dafür wird freund­lichst um Ent­schuldi­gung ge­beten.