HintergrundGAA informationen zur amtlichen Bekanntmachung des Oldenburg vom 23.06.2021
Text-Information im Bild
Amtliche Bekanntmachung
Genehmigungs verfahren nach Bundes-Immissionsschutz gesetz (BImSchG) (Amprion GmbH)
Information des Staatlichen Gewerbe aufsichts amts (GAA) Oldenburg vom 18.06.2021
-31.14-40211/1-1.8; OL20-138-01-
Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund,
Das Staatliche Gewerbe aufsichts amt Oldenburg gibt hiermit bekannt, dass der für Dienstag, den 13.07.2021, ab 10.00 Uhr im Gasthof "Zum Löwen", Hauptstraße 34,49586 Merzen, angesetzte Erörterungs termin in diesem Verfahren nicht stattfindet, da keine Einwendungen eingegangen sind. hat mit Schreiben vom 28.08.2020 die Erteilung einer immissions schutz rechtlichen Neu genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Schalt- und Umspann anlage auf dem Grundstück in 49586 Neuenkirchen, Im Hackenmoor, Gemarkung Lintern, Flur 1, Flurstück 12/1, beantragt.
Am 23.6.2021 war im amtlichen Teil der Tageszeitung ein Vermerk zum laufenden BImSchG Verfahren des Umspann
Wir vom Verein haben damals schon zum Antrag auf Vor bescheid (Bau voranfrage) einen umfassenden Einwand an die zuständige Behörde in Oldenburg gerichtet. Ebenso haben wir vom Verein an der damaligen Erörterung in Merzen, zusammen mit dem Verein "Hackemoor unter Strom", anderen Trägern öffentlicher Belange und dem Vereins anwalt, teilgenommen.
Die Behörde hatte seiner Zeit bereits den Vor bescheid an Amprion positiv beschieden. Unsere vorgetragenen Einwände wurden von der Behörde ausgewertet und abgewogen. Mit Erteilung eines Vor bescheides können im weiteren Antrags verlauf (das jetzige Verfahren ist der eigentliche Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes immissions schutz gesetz) die bereits vorgetragenen Einwände nicht nochmals vorgetragen werden. Da sich zwischenzeitlich keine wesentlichen, weiteren neue Erkenntnisse ergeben haben, war die Einbringung eines weiteren Einwands sinnlos.
Aus unserer Sicht wurden die insgesamt vorgetragenen Argumente unzureichend berücksichtigt. Wir haben weiterhin das Gefühl, dass die in den Gutachten untersuchten Raum widerstände dem Antrags ziel entsprechend eingeordnet wurden. Die in den diversen Gutachten aufgetragenen Probleme wurden weitgehend durch Ersatz maßnahmen kompensiert - aus unserer Sicht zu viel kompensiert. Übersetzt könnte man als Laie im Fazit auch lesen: Das Umspann werk ist an der Stelle ein Problem, aber wir machen es trotzdem.
Weitere Maßnahmen, wie eine gerichtliche Prüfung, scheint aus unserer Sicht aktuell aussichtslos. Vielmehr konzentrieren wir uns jetzt auf das Plan feststellungs verfahren für die Leitungs einführung in das Umspann werk, als auch auf das anstehende Plan feststellungs verfahren der CCM werkes Merzen zu finden. Darin hieß es, dass bei der Behörde keinerlei Einwendungen eingegangen wären und deshalb auf eine weitere Erörterung mit Vorort termin verzichtet werden würde. Leitung. CCM Wir fordern in beiden Verfahren die Einbeziehung der Genehmigung des Umspann werkes in dieses Plan feststellungs verfahren. Ebenfalls fordern wir, dass das laufende Plan feststellungs verfahren zur Leitung einführung in das Verfahren integriert wird. Nur wenn alle drei Verfahren zusammen betrachtet werden, kann aus unserer SIcht ein optimales Ergebnis für Mensch und Umwelt herauskommen.
Hinweis:
Durch ein redaktionelles Versäumnis wurde diese Mitteilung hier erst mit einigem zeitlichen Verzug veröffentlicht.
Dafür wird freundlichst um Entschuldigung gebeten.