Gegebenenfalls Fristen beachten
Wir möchten aus aktuellem Anlass
nochmals auf die Reaktions zeit bezüglich des Beschleunigungs zuschlages hinweisen. Im Fall der Fälle können hier Fristen ablaufen.Hier ein Auszug aus der Verordnung des StromNEV §5a Absatz 3:
Zuschläge für eine gütliche Einigung nach Absatz 1 Nummer 2
können nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 erfüllt sind und der Grundstücks eigentümer innerhalb von acht Wochen nach erstmaligem Zugang der schriftlichen Angebots unterlagen durch den Betreiber von Übertragungs netzen die Dienstbarkeits bewilligung notariell beglaubigen lässt. Sie dürfen nur bis zu einer Höhe von 75 Prozent der Dienstbarkeits entschädigung berücksichtigt werden, wobei sie einen Wert von 0,5 Euro pro Quadratmeter der in Anspruch genommenen Schutzstreifen fläche nicht unterschreiten und einen Wert von 2 Euro pro Quadratmeter der in Anspruch genommenen Schutzstreifen fläche nicht übersteigen dürfen. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__5a.html
Diese Mitteilung wurde dem aktuellen Gegenstromleitung-InfoLetter entnommen.
Sie können den InfoLetter kostenlos per email beziehen. Mehr Infos dazu gibt es hier.