Gegebenenfalls Fristen beachten

Wir möchten aus aktuellem Anlass nochmals auf die Reaktionszeit bezüglich des Beschleunigungszuschlages hinweisen. Im Fall der Fälle können hier Fristen ablaufen.

Hier ein Auszug aus der Verordnung des StromNEV §5a Absatz 3:

Zuschläge für eine gütliche Einigung nach Absatz 1 Nummer 2 können nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 erfüllt sind und der Grundstückseigentümer innerhalb von acht Wochen nach erstmaligem Zugang der schriftlichen Angebotsunterlagen durch den Betreiber von Übertragungsnetzen die Dienstbarkeitsbewilligung notariell beglaubigen lässt.Sie dürfen nur bis zu einer Höhe von 75 Prozent der Dienstbarkeitsentschädigung berücksichtigt werden, wobei sie einen Wert von 0,5 Euro pro Quadratmeter der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche nicht unterschreiten und einen Wert von 2 Euro pro Quadratmeter der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche nicht übersteigen dürfen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__5a.html


Diese Mitteilung wurde dem aktuellen Gegenstromleitung-InfoLetter entnommen. Sie können den InfoLetter kostenlos per email beziehen.
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