Eigentümer
anschreibenAktuell werden in Schüben diverse Eigentümer postalisch angeschrieben.
Ein Sub unternehmen von der Firma Amprion hat sich den Kauf von Grundstücken und Grundbuch eintragungen zur Aufgabe gemacht. Das Vorgehen ist, nachdem was wir von einigen Betroffenen gehört haben, sehr intensiv und wohl vergleichsweise unverschämt, wenn dort nicht sofort so reagiert wird, wie es sich das Unternehmen erhofft.Amprion bietet Entschädigungs zahlungen für den Kauf oder für die Eintragung von Leitungsrechten. Außerdem werden dort Entschädigungen für Einbußen bei der Bewirtschaftung angeboten. Die dort vorgetragenen Entschädigungen sind jedoch nicht viel mehr als das was gesetzlich als Minimum sowieso zu zahlen wäre ( unten auf dieser Seite nochmals ein Auszug zu dem Thema, den wir bereits früher verteilt hatten).
Druck wird vor allem dadurch ausgeübt,
dass ein Beschleunigungs zuschlag gezahlt werden könnte. Nach unserer Kenntnis sollte dieser Zuschlag jedoch bis zum Leitungs genehmigungs zeitpunkt gewährt werden können, wenn der Vorhabenträger dies zuließe. Tut Amprion aber nicht um möglichst viel Druck aufzubauen.Wir werden immer wieder um Rat gefragt. Wir haben diese Angelegenheit mit unserem Vereins anwalt besprochen. Wir als Verein dürfen und wollen keine Rechtsberatung leisten. Das hat auch Haftungsgründe. Daher können wir an dieser Stelle nur allgemein schreiben und allenfalls Gedanken äußern.
Zunächst vorweg:
Ein Gedanken experiment: Von Conneforde bis Merzen schaffen es Tennet und Amprion nicht, einen Einzigen dazu zu bewegen, Flächen zu verkaufen oder Grunddienstbarkeiten ins Grundbuch einzutragen.
Das wäre ein starkes Gewicht, da die Behörde wirklich alle im laufenden Planfeststellungs verfahren enteignen müsste. Nach Auskunft bei der Planfeststellungs behörde würde diese Enteignung noch nicht mal die Planfeststellungs behörde selbst vornehmen, sondern eine andere Behörde. Die Enteignung wäre ein mehrstufiger schwieriger Prozess und würde mit Entschädigungen enden. Im Gedanken experiment wäre das bei so vielen Gegnern aus unserer Sicht sehr schwerwiegend für den Vorhabenträger und für die Landesregierung.
Nun sind die Verfahren
und die Gesetze von unseren Bürger vertretern in den Parlamenten so aufgebaut, dass das so wie im Gedanken experiment dargestellt nie eintreten wird. Die Vorhabenträger haben die Möglichkeit Dden Trassenverlauf in mehrere Stücke hinsichtlich der Beantragung zu zerstückeln. A’ la Salami taktik werden dann die Probleme mit Gegnern reduziert. Selbst wir von der Bürger initiative können uns nicht gegen jeden Teilabschnitt wehren. Wir können nicht alles untersuchen und wir können nicht gegen jeden Teilabschnitt klagen. So ist es dann auch so, dass in jedem Teilabschnitt mit maximalen personellen Ressourcen die Flächenrechte eingeholt werden. Dann gibt es auch viele Eigentümer, die begründet oder auch unbegründet Flächenrechte an die Vorhabenträger veräußern. Sei es aus Geldnot, Geldgier oder auch, weil es eine seltene Gelegenheit ist an Geld zu kommen. Es werden teils aufgrund der großen Flächen,die im Raume stehen, große Mengen Geld angeboten. Das ist sicherlich auch verlockend. Wir von der Bürger initiative können und wollen die individuellen Gründe nicht bewerten. Das muss jeder für sich entscheiden!So gesehen wird der Anteil Derjenigen, die dazu beitragen könnten,
Wir von der Bürger initiative sagen: Ja, wenn alle so denken, dann wird das auch mehr und mehr der Fall sein. Unser Rückhalt der schwindet dadurch natürlich enorm; wohlwissend, dass das jedem seine eigene Entscheidung ist.
Nochmals - nicht, dass das falsch rüber kommt: Wir gönnen jedem sein Glück. Im Sinne der gesamten Sache ist das jedoch nicht hilfreich. Mehr noch – so viel vorweg: Wir empfehlen jedem sogar, das Beste rauszuholen, weil wir natürlich menschliche Verhalten sowieso nicht ändern könnten. In dieser Sache muss jeder an sich denken. So ist das nun einmal.
Neben dem Gedanken
experiment haben die Vorhabenträger zudem den Vorteil des Wissens über die Eigentümer. Die wissen genau, wer betroffen ist. Die beschaffen sich Informationen über die Betroffen und wissen das auszunutzen. Wir als Bürger initiative kennen die Betroffen nur zum kleinen Teil – sieht man jetzt einmal den gesamten Verlauf von Conneforde bis Merzen. Wir haben damit nicht einmal die Möglichkeit alle anzusprechen, um möglicherweise eine starke Gegenallianz oder eine Interessen gemeinschaft zu bilden. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer Interessen gemeinschaft ja auch nicht einmal vorgesehen – ähnlich wie es bei Flurbereinigungsverfahren angewendet wird. Warum wohl nicht? Die Allianz könnte vermutlich zu stark werden. Damit entzieht sich uns die Möglichkeit, gemeinsam stark aufzutreten und in Summe auf Augenhöhe mit den Vorhabenträgern zu sprechen.Die Vorhabenträger agieren im Hintergrund
und können die betroffenen Eigentümer und Anlieger gegeneinander ausspielen. Einfach, weil sie Zeit- und Wissensvorteile haben. Wir von der Bürger initiative kennen die zeitlichen Rahmen nicht. Wir wissen nicht, was die als nächstes tun und was mit wem wie besprochen wird. Der strategische Vorteil liegt klar beim Vorhabenträger.Auch auf Ebenen der Träger öffentlicher Belange (andere Behörden, und so weiter) "NoGo" eingestuft wurden, plötzlich als unproblematisch dargestellt. Außerdem werden Rahmenregelungen mit Verbänden getroffen, von denen ihre eigenen Mitglieder sogar enttäuscht sind. Die Vorhabenträger leisten da ganze Arbeit. Die haben Fachkräfte, die genau auf solche Dinge geschult sind, nämlich ihre Interessen durchzusetzen. Die Vorhabenträger betreiben offensichtlich Stakeholder-Management (siehe Wikipedia).
werden vielfach Absprachen getroffen, dessen Inhalt sich uns komplett entzieht. So werden Raum widerstände die vormals als totalerKlima
katastrophe und Energie knappheit: Die Vorhabenträger nutzen die politische Lage aktuell voll aus. Die Umweltstandards werden gerade mehr und mehr zugunsten des Ausbaus der Windenergie und der Stromtrassen gesenkt. In Berlin brauchen die Bürger initiativen gar nicht mehr nach Gesprächsterminen fragen. Bedenken Betroffener wollen dort nicht mehr gehört werden. Außerdem führt eine Planungs beschleunigung nicht zuletzt dazu, dass Bürger initiativen - die vielfach privat und gemeinnützig unterwegs sind - schnell abgehängt werden.Es ist jedem betroffenen Eigentümer anzuraten, nach unserer Kenntnis sowieso keine ausreichenden Befugnisse abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Schaut euch die Unterlagen genau an. Folgende Punkte könnten bei der Durchsicht der Unterlagen hilfreich sein:
- Ist der eingetragene Verlauf der Leitung plausibel? Sind Änderungen gewünscht (beispielsweise Maststandort, Verlauf des Erdkabels, Muffenstandorte und so weiter)?
- Der Arbeitsraum während der Realisierung der Leitung. Baustellen- und spätere Wartungszufahrten.
- Trassenbreiten und Abstände die auch später eingehalten werden müssen zu Nebengebäuden, Wald und Grünstreifen und so weiter
- Bei den vorgetragenen Entschädigungen sollte man bedenken, dass diese Einkünfte zum individuellen Steuersatz versteuert werden müssen. Sprecht dazu einmal mit eurem Steuerberater. Das was der Fiskus sich da wieder einverleibt, kann sehr beträchtlich sein.
- Ertragsausfall während der Arbeiten, nicht nur im Bereich der Leitung, sondern auch über das Baufeld hinweg, bis die Leitung realisiert ist. Baustellen zufahrten und so weiter
- Ertragsausfall aufgrund des Eingriffs im den Boden. Je nach Boden wird das sehr lange dauern, bis die Erträge wieder auf Ursprungsniveau sind. Eventuell erreicht man das Niveau nie wieder.
- Ertragsausfall aufgrund entfallener Flächen bei Masten und der Kabel übergabe station.
- Eigenen Aufwand mit diesen Verhandlungen und Kosten / Fahrten des eigenen Anwaltes verrechnen
- Sind die angegebenen Verkehrswerte plausibel? Die können mitunter auch höher sein, als das mit dem Verband festgelegt wurde. Im Zweifel wäre es empfehlenswert ein Gegen gutachten einzuholen.
- Sind ermittelten Flächenangaben passend? Jeder Quadratmeter zählt.
- Zuwegungsstraßen könnten hoch belastet werden. Als Anlieger werden dieses Kosten möglicherweise zumindest anteilig wieder bei den Anliegern landen.
In eurem eigenem Interesse: Dreht den Spieß um! Lasst euch nicht treiben und stellt selbst die Forderungen. Tennet beziehungsweise Amprion sind es, die als Vorhabenträger etwas von euch wollen !!!
Noch ein Tipp:
Tut euch selbst den Gefallen und lest euch die kleingedruckten Regelungen durch. Da steht unter anderen ein sehr wichtiger Sachverhalt: "Wird die (…) Verkabelung nicht gebaut, besteht eine Rückzahl pflicht der Entschädigung …"
Die Auszahlung der Entschädigung wird offenbar nach Eintragung in das Grundbuch ausgezahlt. Das würde vergleichsweise schnell passieren. Es kann aus unserer Sicht durchaus realistisch sein, dass der Leitungsverlauf noch abgewendet werden kann. Gegebenenfalls werden wir auch noch gegen das Planfeststellungs ergebnis in Leipzig klagen. Daher könnte es theoretisch dazu kommen, dass die Zahlungen vom Vorhabenträger zurückgefordert werden. Ist dann das Geld bereits ausgegeben und sind dann keine Rücklagen vorhanden, dann könnte es für den einen oder anderen problematisch werden.
Wir von der Bürger
initiative haben uns immer gegen den Leitungsverlauf ausgesprochen. Andere so wie auch wir von der Bürger initiative, die sich weiterhin gegen die Leitungstrasse aussprechen, können nun keine Rücksicht auf diejenigen nehmen, die sich der Rückzahlverpflichtung im Fall der Fälle nicht bewusst sein sollten.Mut machen und zuversichtlich bleiben!
Nach all den schlechten Nachrichten haben wir aber immer noch Hoffnung,
die Leitung mit Verlauf über Ankum abwenden zu können! Die Genehmigung wurde noch nicht erteilt !!!Auszug zur Entschädigungspraxis (aus unserer vorherigen email):
Eigentümer sind nicht verpflichtet, der Rahmenvereinbarung zuzustimmen;
Selbst wenn Grundeigentümer die Leitung ablehnen, sollte sie sich bewusst machen, dass die für den Leitungsbau erforderlichen Grunddienstbarkeiten notfalls auch zwangsweise im Rahmen eines Enteignungs verfahrens gegen "angemessene Entschädigung" im Grundbuch eingetragen werden können. Es kann durchaus sein, dass diese Entschädigung geringer ausfällt als jene, die im Falle einer Verständigung mit Amprion gezahlt wird. Das sollte den Grundeigentümern klar sein.
Im Übrigen halten wir vom Verein es für bedauerlich, dass sich der Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes als Steigbügelhalter Amprions instrumentalisieren lässt. Insbesondere deswegen, weil die Konditionen nicht wesentlich besser sind, als das was sowieso gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wir empfehlen jeden Betroffenen gegebenenfalls über einen Anwalt prüfen zu lassen, ob individuell für sich mehr rausgeholt werden kann.
Im Übrigen liegt der Firma Amprion in unserem Planfeststellungs abschnitt noch keine Baugenehmigung vor. Die Unterlagen und eingegebenen Widersprüche werden von der zuständigen Behörde aktuell geprüft. Folgend zur Info, der BMWi Leitfaden für Entschädigungspraxis:
gegebenenfalls ist es ohnehin sinnvoller mit der Firma Amprion zu verhandeln, der es natürlich sehr genehm ist, wenn viele Grundeigentümer der Rahmenvereinbarung zustimmen. Zur Entschädigungspraxis fügen wir eine PP-Präsentation des BMWi (2019) an, die konkrete Berechnungs beispiele für Entschädigungen enthält. Angaben zum Verkehrswert finden sich ja in der PP-Präsentation des HOL. Das kann jeder Eigentümer selbst unter Berücksichtigung der sich aus seiner Sicht nach dem aktuellen Planungsstand voraussichtlich ergebenden Betroffenheit ausrechnen, wie hoch die Entschädigung ausfallen müsste. https://ourway.goip.de/index.php/s/DTkiF5tMqStfPJe
(das aktuellste was uns zur Zeit vorliegt)
Diese Mitteilung wurde dem aktuellen Gegenstromleitung-InfoLetter entnommen.
Sie können den InfoLetter kostenlos per email beziehen. Mehr Infos dazu gibt es hier.