Eigentümeranschreiben

Aktuell werden in Schüben diverse Eigentümer postalisch angeschrieben. Ein Subunternehmen von der Firma Amprion hat sich den Kauf von Grundstücken und Grundbucheintragungen zur Aufgabe gemacht. Das Vorgehen ist, nachdem was wir von einigen Betroffenen gehört haben, sehr intensiv und wohl vergleichsweise unverschämt, wenn dort nicht sofort so reagiert wird, wie es sich das Unternehmen erhofft.

Amprion bietet Entschädigungszahlungen für den Kauf oder für die Eintragung von Leitungsrechten. Außerdem werden dort Entschädigungen für Einbußen bei der Bewirtschaftung angeboten. Die dort vorgetragenen Entschädigungen sind jedoch nicht viel mehr als das was gesetzlich als Minimum sowieso zu zahlen wäre (unten auf dieser Seite nochmals ein Auszug zu dem Thema, den wir bereits früher verteilt hatten).

Druck wird vor allem dadurch ausgeübt, dass ein Beschleunigungszuschlag gezahlt werden könnte. Nach unserer Kenntnis sollte dieser Zuschlag jedoch bis zum Leitungsgenehmigungszeitpunkt gewährt werden können, wenn der Vorhabenträger dies zuließe. Tut Amprion aber nicht um möglichst viel Druck aufzubauen.

Wir werden immer wieder um Rat gefragt.Wir haben diese Angelegenheit mit unserem Vereinsanwalt besprochen. Wir als Verein dürfen und wollen keine Rechtsberatung leisten. Das hat auch Haftungsgründe. Daher können wir an dieser Stelle nur allgemein schreiben und allenfalls Gedanken äußern.

Zunächst vorweg: Die Firma Amprion hat alle Vorteile auf seiner Seite. Sei es gesetzlich, sei es politisch, sei es strategisch. 
Ein Gedankenexperiment: Von Conneforde bis Merzen schaffen es Tennet und Amprion nicht, einen Einzigen dazu zu bewegen, Flächen zu verkaufen oder Grunddienstbarkeiten ins Grundbuch einzutragen.
Das wäre ein starkes Gewicht, da die Behörde wirklich alle im laufenden Planfeststellungsverfahren enteignen müsste. Nach Auskunft bei der Planfeststellungsbehörde würde diese Enteignung noch nicht mal die Planfeststellungsbehörde selbst vornehmen, sondern eine andere Behörde. Die Enteignung wäre ein mehrstufiger schwieriger Prozess und würde mit Entschädigungen enden. Im Gedankenexperiment wäre das bei so vielen Gegnern aus unserer Sicht sehr schwerwiegend für den Vorhabenträger und für die Landesregierung.

Nun sind die Verfahren und die Gesetze von unseren Bürgervertretern in den Parlamenten so aufgebaut, dass das so wie im Gedankenexperiment dargestellt nie eintreten wird. Die Vorhabenträger haben die Möglichkeit Dden Trassenverlauf in mehrere Stücke hinsichtlich der Beantragung zu zerstückeln. A’ la Salamitaktik werden dann die Probleme mit Gegnern reduziert. Selbst wir von der Bürgerinitiative können uns nicht gegen jeden Teilabschnitt wehren. Wir können nicht alles untersuchen und wir können nicht gegen jeden Teilabschnitt klagen. So ist es dann auch so, dass in jedem Teilabschnitt mit maximalen personellen Ressourcen die Flächenrechte eingeholt werden. Dann gibt es auch viele Eigentümer, die begründet oder auch unbegründet Flächenrechte an die Vorhabenträger veräußern. Sei es aus Geldnot, Geldgier oder auch, weil es eine seltene Gelegenheit ist an Geld zu kommen. Es werden teils aufgrund der großen Flächen,die im Raume stehen, große Mengen Geld angeboten. Das ist sicherlich auch verlockend. Wir von der Bürgerinitiative können und wollen die individuellen Gründe nicht bewerten. Das muss jeder für sich entscheiden!

So gesehen wird der Anteil Derjenigen, die dazu beitragen könnten, dass es dem Vorhabenträger schwerer gemacht werden würde, geringer. Die Kraft der großen Masse gegen die Leitung schwindet hierdurch schon enorm. So stellen wir von der Bürgerinitiative fest, dass ehemals starke Gegner unerwartet umfallen. Früher noch mit starker Initiative dagegen heißt nunmehr auch gerne, dass die Leitung ja sowieso kommen würde. 
Wir von der Bürgerinitiative sagen: Ja, wenn alle so denken, dann wird das auch mehr und mehr der Fall sein. Unser Rückhalt der schwindet dadurch natürlich enorm; wohlwissend, dass das jedem seine eigene Entscheidung ist. 
Nochmals - nicht, dass das falsch rüber kommt:Wir gönnen jedem sein Glück. Im Sinne der gesamten Sache ist das jedoch nicht hilfreich. Mehr noch – so viel vorweg: Wir empfehlen jedem sogar, das Beste rauszuholen, weil wir natürlich menschliche Verhalten sowieso nicht ändern könnten. In dieser Sache muss jeder an sich denken. So ist das nun einmal.

Neben dem Gedankenexperiment haben die Vorhabenträger zudem den Vorteil des Wissens über die Eigentümer. Die wissen genau, wer betroffen ist. Die beschaffen sich Informationen über die Betroffen und wissen das auszunutzen. Wir als Bürgerinitiative kennen die Betroffen nur zum kleinen Teil – sieht man jetzt einmal den gesamten Verlauf von Conneforde bis Merzen. Wir haben damit nicht einmal die Möglichkeit alle anzusprechen, um möglicherweise eine starke Gegenallianz oder eine Interessengemeinschaft zu bilden. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer Interessengemeinschaft ja auch nicht einmal vorgesehen – ähnlich wie es bei Flurbereinigungsverfahren angewendet wird. Warum wohl nicht? Die Allianz könnte vermutlich zu stark werden. Damit entzieht sich uns die Möglichkeit, gemeinsam stark aufzutreten und in Summe auf Augenhöhe mit den Vorhabenträgern zu sprechen.

Die Vorhabenträger agieren im Hintergrund und können die betroffenen Eigentümer und Anlieger gegeneinander ausspielen. Einfach, weil sie Zeit- und Wissensvorteile haben. Wir von der Bürgerinitiative kennen die zeitlichen Rahmen nicht. Wir wissen nicht, was die als nächstes tun und was mit wem wie besprochen wird. Der strategische Vorteil liegt klar beim Vorhabenträger.

Auch auf Ebenen der Träger öffentlicher Belange (andere Behörden, und so weiter) werden vielfach Absprachen getroffen, dessen Inhalt sich uns komplett entzieht. So werden Raumwiderstände die vormals als totaler "NoGo" eingestuft wurden, plötzlich als unproblematisch dargestellt. Außerdem werden Rahmenregelungen mit Verbänden getroffen, von denen ihre eigenen Mitglieder sogar enttäuscht sind. Die Vorhabenträger leisten da ganze Arbeit. Die haben Fachkräfte, die genau auf solche Dinge geschult sind, nämlich ihre Interessen durchzusetzen. Die Vorhabenträger betreiben offensichtlich Stakeholder-Management (siehe Wikipedia).

Klimakatastrophe und Energieknappheit: Die Vorhabenträger nutzen die politische Lage aktuell voll aus. Die Umweltstandards werden gerade mehr und mehr zugunsten des Ausbaus der Windenergie und der Stromtrassen gesenkt. In Berlin brauchen die Bürgerinitiativen gar nicht mehr nach Gesprächsterminen fragen. Bedenken Betroffener wollen dort nicht mehr gehört werden. Außerdem führt eine Planungsbeschleunigung nicht zuletzt dazu, dass Bürgerinitiativen - die vielfach privat und gemeinnützig unterwegs sind - schnell abgehängt werden.

Es ist jedem betroffenen Eigentümer anzuraten, zunächst Ruhe zu bewahren und sich von den Vorhabenträgern nicht verunsichern zu lassen. Man sollte sich einen eigenen Anwalt nehmen, um die Unterlagen genau prüfen zu lassen. Wir von der Bürgerinitiative empfehlen zu versuchen, nicht mit dem Subunternehmen zu verhandeln, sondern nur direkt mit Tennet oder Amprion. Das Subunternehmen hat nach unserer Kenntnis sowieso keine ausreichenden Befugnisse abweichende Vereinbarungen zu treffen. 
Schaut euch die Unterlagen genau an.Folgende Punkte könnten bei der Durchsicht der Unterlagen hilfreich sein:

  1. Ist der eingetragene Verlauf der Leitung plausibel? Sind Änderungen gewünscht (beispielsweise Maststandort, Verlauf des Erdkabels, Muffenstandorte und so weiter)?
  2. Der Arbeitsraum während der Realisierung der Leitung. Baustellen- und spätere Wartungszufahrten.
  3. Trassenbreiten und Abstände die auch später eingehalten werden müssen zu Nebengebäuden, Wald und Grünstreifen und so weiter
  4. Bei den vorgetragenen Entschädigungen sollte man bedenken, dass diese Einkünfte zum individuellen Steuersatz versteuert werden müssen. Sprecht dazu einmal mit eurem Steuerberater. Das was der Fiskus sich da wieder einverleibt, kann sehr beträchtlich sein.
  5. Ertragsausfall während der Arbeiten, nicht nur im Bereich der Leitung, sondern auch über das Baufeld hinweg, bis die Leitung realisiert ist. Baustellenzufahrten und so weiter
  6. Ertragsausfall aufgrund des Eingriffs im den Boden. Je nach Boden wird das sehr lange dauern, bis die Erträge wieder auf Ursprungsniveau sind. Eventuell erreicht man das Niveau nie wieder.
  7. Ertragsausfall aufgrund entfallener Flächen bei Masten und der Kabelübergabestation.
  8. Eigenen Aufwand mit diesen Verhandlungen und Kosten / Fahrten des eigenen Anwaltes verrechnen
  9. Sind die angegebenen Verkehrswerte plausibel? Die können mitunter auch höher sein, als das mit dem Verband festgelegt wurde. Im Zweifel wäre es empfehlenswert ein Gegengutachten einzuholen.
  10. Sind ermittelten Flächenangaben passend? Jeder Quadratmeter zählt.
  11. Zuwegungsstraßen könnten hoch belastet werden. Als Anlieger werden dieses Kosten möglicherweise zumindest anteilig wieder bei den Anliegern landen.

In eurem eigenem Interesse:Dreht den Spieß um! Lasst euch nicht treiben und stellt selbst die Forderungen. Tennet beziehungsweise Amprion sind es, die als Vorhabenträger etwas von euch wollen !!! 
Noch ein Tipp:
Tut euch selbst den Gefallen und lest euch die kleingedruckten Regelungen durch. Da steht unter anderen ein sehr wichtiger Sachverhalt: "Wird die (…) Verkabelung nicht gebaut, besteht eine Rückzahlpflicht der Entschädigung …" 
Die Auszahlung der Entschädigung wird offenbar nach Eintragung in das Grundbuch ausgezahlt. Das würde vergleichsweise schnell passieren. Es kann aus unserer Sicht durchaus realistisch sein, dass der Leitungsverlauf noch abgewendet werden kann. Gegebenenfalls werden wir auch noch gegen das Planfeststellungsergebnis in Leipzig klagen. Daher könnte es theoretisch dazu kommen, dass die Zahlungen vom Vorhabenträger zurückgefordert werden. Ist dann das Geld bereits ausgegeben und sind dann keine Rücklagen vorhanden, dann könnte es für den einen oder anderen problematisch werden.

Wir von der Bürgerinitiative haben uns immer gegen den Leitungsverlauf ausgesprochen. Andere so wie auch wir von der Bürgerinitiative, die sich weiterhin gegen die Leitungstrasse aussprechen, können nun keine Rücksicht auf diejenigen nehmen, die sich der Rückzahlverpflichtung im Fall der Fälle nicht bewusst sein sollten.

Mut machen und zuversichtlich bleiben!

Nach all den schlechten Nachrichten haben wir aber immer noch Hoffnung, die Leitung mit Verlauf über Ankum abwenden zu können! Die Genehmigung wurde noch nicht erteilt !!!

Auszug zur Entschädigungspraxis (aus unserer vorherigen email):

Eigentümer sind nicht verpflichtet, der Rahmenvereinbarung zuzustimmen; gegebenenfalls ist es ohnehin sinnvoller mit der Firma Amprion zu verhandeln, der es natürlich sehr genehm ist, wenn viele Grundeigentümer der Rahmenvereinbarung zustimmen. Zur Entschädigungspraxis fügen wir eine PP-Präsentation des BMWi (2019) an, die konkrete Berechnungsbeispiele für Entschädigungen enthält. Angaben zum Verkehrswert finden sich ja in der PP-Präsentation des HOL. Das kann jeder Eigentümer selbst unter Berücksichtigung der sich aus seiner Sicht nach dem aktuellen Planungsstand voraussichtlich ergebenden Betroffenheit ausrechnen, wie hoch die Entschädigung ausfallen müsste. 
Selbst wenn Grundeigentümer die Leitung ablehnen, sollte sie sich bewusst machen, dass die für den Leitungsbau erforderlichen Grunddienstbarkeiten notfalls auch zwangsweise im Rahmen eines Enteignungsverfahrens gegen "angemessene Entschädigung" im Grundbuch eingetragen werden können. Es kann durchaus sein, dass diese Entschädigung geringer ausfällt als jene, die im Falle einer Verständigung mit Amprion gezahlt wird. Das sollte den Grundeigentümern klar sein. 
Im Übrigen halten wir vom Verein es für bedauerlich, dass sich der Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes als Steigbügelhalter Amprions instrumentalisieren lässt. Insbesondere deswegen, weil die Konditionen nicht wesentlich besser sind, als das was sowieso gesetzlich vorgeschrieben ist. 
Wir empfehlen jeden Betroffenen gegebenenfalls über einen Anwalt prüfen zu lassen, ob individuell für sich mehr rausgeholt werden kann. 
Im Übrigen liegt der Firma Amprion in unserem Planfeststellungsabschnitt noch keine Baugenehmigung vor. Die Unterlagen und eingegebenen Widersprüche werden von der zuständigen Behörde aktuell geprüft. Folgend zur Info, der BMWi Leitfaden für Entschädigungspraxis:
https://ourway.goip.de/index.php/s/DTkiF5tMqStfPJe
(das aktuellste was uns zur Zeit vorliegt)


Diese Mitteilung wurde dem aktuellen Gegenstromleitung-InfoLetter entnommen.  Sie können den InfoLetter kostenlos per email beziehen.
Mehr Infos dazu gibt es hier.