Beratungstermin am Sonntag 12.02.23 (10 bis 12 Uhr) im Rathaus Ankum

Wie in der letzten Verteilermail angekündigt, werden wir von der Bürgerinitiative, wie auch beim zurückliegenden Raumordnungsverfahren, betroffenen Bürgern bei der Formulierung der Einwendungen zur Seite stehen.In Absprache mit dem Ankumer Bürgermeister Klaus Menke sind wir am kommenden Sonntag den 12.02.2023 im Zeitraum von 10 bis 12 Uhr im Ratssitzungssaal anwesend.Sollte die Zeit nicht ausreichen und / oder der Andrang groß sein, dann werden wir natürlich auch danach noch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Wichtig dabei: Die Bürgerinitiative Gegenstromleitung Ankum e.V. betreibt keine Rechtsberatung!

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Einwendung ausreichend ist und Ihnen auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, im Erörterungstermin und in einem eventuellen nachfolgenden Gerichtsverfahren Ihre Rechte sichert, sollten Sie sich anwaltlich beraten und vertreten lassen.Die Bürgerinitiative Gegenstromleitung Ankum e.V. kann nicht gewährleisten, dass die mit Hilfe ihrer Textbausteine erstellte Einwendung auch allen allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung und individuellen Anforderungen aus diesem Verfahren genügt.

Wir vom Verein lassen über unseren Anwalt einen Einwand verfassen.Dieser Einwand kann aber nur grundlegende Dinge und die grundsätzliche Bedürftigkeit beziehungsweise Trassenwahl betreffen, nicht jedoch Einzelbelange einzelner Betroffener.

Daher: Falls beispielsweise Bedenken bestehen bezüglich Maststandorte oder dergleichen, die lediglich jemanden allein betreffen, dann muss dieses Anliegen individuell selbst als Einwand verfasst werden!Wir vom Verein können die individuellen Belange Betroffener nicht alle kennen.

Gleichfalls kann es durchaus hilfreich sein, wenn auch weitere Einwände gegen allgemeine, grundlegende Dinge vorgetragen werden – wie beispielsweise:

  • Bedenken wegen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • Emissionen aus Lärm und Elektrosmog
  • Bedenken wegen Beeinträchtigung des Denkmalschutzes und Archäologie (Umfeldwirkungen)
  • Bedenken wegen Beeinträchtigung der Flora und Fauna (Umwelteinflüsse)
  • Bedenken wegen Beeinträchtigung der Land- und Forstwirtschaft
  • Bedenken wegen Beeinträchtigung der Wirtschaft für die naheliegenden Gewerbe (Tourismus etc.)
  • Bedenken wegen Beeinträchtigung der Wasserwirtschaft und Grundwasserabsenkung
  • …und vieles mehr

Quelle: Gegenstromleitung-InfoLetter