Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) - Landesplanerische Feststellung

Auf das Ergebnis der landesplanerischen Feststellung haben wir bereits im Bersenbrücker Kreisblatt und auf unserer Homepage zeitnah reagiert. 
Weiterführende Infos dazu sind nochmals hier auf unserer Homepage zu finden.
Wir möchten nochmals klar zum Ausdruck bringen, dass diese landplanerische Feststellung ein reiner Verwaltungsakt ist, der keinerlei Genehmigung zum Bau der Leitung nahe kommt. Das Ergebnis der landplanerischen Feststellung muss im darauf folgenden Planfeststellungsverfahren lediglich anerkannt werden. Das Ergebnis führt auf keinen Fall automatisch dazu, dass die Leitung genau den dort vorgeschlagenen Verlauf nehmen muss!

Im Planfeststellungsverfahren muss nun genau und exakt hingeschaut werden. Erst das Ergebnis der Planfeststellung (Baugenehmigung) kann durch Klage angezweifelt werden. Laut Firma Amprion wird der Antrag auf Planfeststellung erst Ende Sommer 2020 gestellt. Bis dahin haben wir weiterhin Zeit, uns auf das Verfahren vorzubereiten und uns dann einzubringen. 
Die ersten Grundstückseigentümer werden jedoch schon Ende diesen Jahres und Anfang des kommenden Jahres von Amprion angesprochen werden. Laut Mitarbeitern der Firma Amprion werden wir von der 
ArL in diesem Verfahren auf dem Laufenden gehalten. Wir bitten alle von Amprion angesprochenen Grundstückseigentümer, nicht vorschnell zu handeln, zunächst nichts vorschnell zu unterschreiben und bei uns und der Kommune Rat einzuholen. 
Nochmal zurück zum 
ArL: Bedauerlich ist an der landplanerischen Feststellung jedoch, dass wir noch wertvolle Informationen kurz vor dessen Erscheinen beitragen wollten. Uns erschien die dann sehr schnelle Veröffentlichung jedoch so, als wollte man diese gar nicht mehr berücksichtigen. Soviel zum Einbezug der Bürger in die Verwaltungsverfahren.


Quelle: Gegenstromleitung-InfoLetter