Amt für regionale Landes
entwicklung (ArL) - Landes planerische FeststellungAuf das Ergebnis der landes
planerischen Feststellung haben wir bereits im Bersenbrücker Kreisblatt und auf unserer Homepage zeitnah reagiert. Weiterführende Infos dazu sind nochmals hier auf unserer Homepage zu finden.
Wir möchten nochmals klar zum Ausdruck bringen, dass diese land planerische Feststellung ein reiner Verwaltungsakt ist, der keinerlei Genehmigung zum Bau der Leitung nahe kommt. Das Ergebnis der land planerischen Feststellung muss im darauf folgenden Plan feststellungs verfahren lediglich anerkannt werden. Das Ergebnis führt auf keinen Fall automatisch dazu, dass die Leitung genau den dort vorgeschlagenen Verlauf nehmen muss!
Im Plan feststellungs verfahren muss nun genau und exakt hingeschaut werden. Erst das Ergebnis der Plan feststellung (Bau genehmigung) kann durch Klage angezweifelt werden. Laut Firma Amprion wird der Antrag auf Plan feststellung erst Ende Sommer 2020 gestellt. Bis dahin haben wir weiterhin Zeit, uns auf das Verfahren vorzubereiten und uns dann einzubringen.
Die ersten Grundstück seigentümer werden jedoch schon Ende diesen Jahres und Anfang des kommenden Jahres von Amprion angesprochen werden. Laut Mitarbeitern der Firma Amprion werden wir von der ArL in diesem Verfahren auf dem Laufenden gehalten.
Nochmal zurück zum ArL Wir bitten alle von Amprion angesprochenen Grundstücks eigentümer, nicht vorschnell zu handeln, zunächst nichts vorschnell zu unterschreiben und bei uns und der Kommune Rat einzuholen. : Bedauerlich ist an der land planerischen Feststellung jedoch, dass wir noch wertvolle Informationen kurz vor dessen Erscheinen beitragen wollten. Uns erschien die dann sehr schnelle Veröffentlichung jedoch so, als wollte man diese gar nicht mehr berücksichtigen. Soviel zum Einbezug der Bürger in die Verwaltungs verfahren.
Quelle: Gegenstromleitung-InfoLetter